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[quote="planck1858"]Trotzdem sollte man höflich bleiben. :thumb:[/quote]
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planck1858
Verfasst am: 03. Aug 2011 14:07
Titel:
Trotzdem sollte man höflich bleiben.
Packo
Verfasst am: 03. Aug 2011 13:53
Titel:
@Planck,
wenn ich jemandem 99 mal sage, dass seine Antworten unsinnig sind, dann bin ich beim hundertsten Mal auch schon mal unhöflich.
planck1858
Verfasst am: 03. Aug 2011 13:35
Titel:
@Packo,
danke, ist mir garnicht aufgefallen, habe ich jetzt oben geändert.
Sei doch nicht immer so unhöflich, man kann es doch auch in einem höflichen Ton sagen, ohne anderen vor den Kopf zu stoßen.
Danke
Gruß Planck1858
Packo
Verfasst am: 03. Aug 2011 13:23
Titel:
planck1858 hat Folgendes geschrieben:
Dies ist das neue Plancksche Gesetz!
planck1858
Verfasst am: 03. Aug 2011 12:54
Titel:
Hi,
du kannst auch ohne im ersten Schritt Reibung zu betrachten den EES anwenden.
Der Körper besitzt oben auf der schiefen Ebene potenzielle und kinetische Energie. Diese beiden Energien werden in kinetische Energie umgewandelt.
GvC
Verfasst am: 03. Aug 2011 12:34
Titel:
jomacoal hat Folgendes geschrieben:
Wie bringe ich den Rollreibungsbeiwert in die Berechnungen????
Indem Du die Reibenergie im Energieerhaltungssatz berücksichtigst. Die ergibt sich als Reibkraft mal Länge. Die Reibkraft ist Normalkraft mal Reibkoeffizient, die Länge ist Höhe durch sin(alpha). Die Normalkraft ist Gewichtskraft mal cos(alpha). Mach Dir mal 'ne Skizze, um das alles nachzuvollziehen.
jomacoal
Verfasst am: 03. Aug 2011 10:09
Titel: Energieerhaltungssatz
Folgende Frage zu Energieerhaltungssatz
Schiefe Ebene
Bekannte Daten
Höhe=3meter
Winkel=5°
Masse von Fahrzeug = 50Kg
Rollreibungsbeiwert von µ=0,05
Gesucht = Geschwindigkeit am Ende der schiefe Ebene
Anfangsgeschwindigkeit = 3m/s
Meine Lösung ohne Rollreibungsbeiwert
50kg*9,81*3m + 0,5*50Kg*3² = 1696,5 Joule
V²=1696,5J/(0,5*50Kg)=67,86 v=8,24m/s v=29,7 Km/h
Wie bringe ich den Rollreibungsbeiwert in die Berechnungen????