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| Mathewolf |
Verfasst am: 27. Feb 2008 21:54 Titel: |
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| Aus Newton II folgt doch unmittelbar der Impulserhaltungssatz: "Verschwindet die Summe der einwirkenden Käfte, dann bleibt der Impuls erhalten." Wie schon gesagt wurde, folgt daraus nicht, daß v = 0 ist, sondern es folgt daraus, daß v = const. ist. Andersherum folgt allerdings: Wenn eine Bewegung gleichmäßig-gleichförmig sein soll, dann dürfen auf das Massestück keine Kräfte einwirken. Daher muß deine Resultierende Kraft gleich 0 sein. |
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| dermarkus |
Verfasst am: 27. Feb 2008 21:36 Titel: Re: Verständnisfrage bzl. der Hubarbeit |
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| Dalton hat Folgendes geschrieben: |
Nun ist doch die resolutierende der beiden entgegengesetzten Kräfte gleich ihrem absoluten Betrag,
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"Absoluter Betrag" trifft es nicht ganz, die Resultierende ist die vektorielle Summe der beiden Kräfte und damit die Gesamtkraft, die auf den Körper wirkt.
| Zitat: |
und wegen der Gleichheit folgt doch für diese, dass die Resolutierende gleich Null ist.
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Einverstanden, weil beide Kräfte betragsgleich sind und in entgegengesetzte Richtungen weisen, ist die Resultierende der beiden Kräfte gleich Null.
| Zitat: |
Ausgehend davon, würde sich der Körper im Ruhezustand befinden und dementsprechend keine Bewegung ausführen, oder sehe ich das falsch? |
Erinnere dich an Newton: Wenn die resultierende Kraft gleich Null ist, dann folgt daraus nicht, dass der Körper in Ruhe ist. Denn er kann sich ja auch gleichförmig, also mit konstanter Geschwindigkeit bewegen, dabei ist die resultierende Kraft auf ihn genauso gleich Null. |
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| Dalton |
Verfasst am: 27. Feb 2008 21:11 Titel: Verständnisfrage bzgl. der Hubarbeit |
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Hallo liebe Forumsgemeinde,
meinem Lehrbuch entnehme ich folgenden, mich verwirrenden Absatz:
| Zitat: | Um einen auf der Erdoberfläche befindlichen Körper mit der Masse m um die Höhe h mit konstanter Geschwindigkeit zu heben, muss gegen die nach unten auf den Körper wirkende Gewichtskraft eine Arbeit verrichtet werden. Die hierzu erforderliche, nach oben gerichtete Kraft F muss den gleichen Betrag wie F_G haben:
Wenn dies nämlich nicht der Fall wäre, so ergäbe sich eine auf den Körper wirkende, von Null verschiedene resolutierende Kraft, was zur Folge hätte, dass keine gleichförmige, sondern eine beschleunigte Bewegung zustande käme. |
Nun ist doch die resolutierende der beiden entgegengesetzten Kräfte gleich ihrem absoluten Betrag, und wegen der Gleichheit folgt doch für diese, dass die Resolutierende gleich Null ist. Ausgehend davon, würde sich der Körper im Ruhezustand befinden und dementsprechend keine Bewegung ausführen, oder sehe ich das falsch? |
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