| Autor |
Nachricht |
| Ich |
Verfasst am: 24. Feb 2015 11:27 Titel: |
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Gleichzeitiges Sehen von Lichtblitzen deutet nur dann auf Gleichzeitigkeit hin, wenn sie in der gleichen Entfernung ausgesendet wurden.
Die Einsteinsche Definition ist egentlich die: Du sendest zur Zeit t1 einen Lichtblitz zu der Uhr, die du synchronisieren möchtest. Dort kommt er zur Zeit t an und wird sogleich zurückgespiegelt. Zur Zeit t2 kommt er wieder bei dir an.
Per Definition braucht das Licht für Hin- und Rückweg gleich lang. Du stellst die Zeit t also auf (t1+t2)/2, also genau auf die Hälfte der gesamten Reisezeit des Lichts.
So ist Gleichzeitigkeit definiert. Relativ wird sie dadurch, dass die Hin- und Rückreisezeit nicht gleich lang ist, wenn du das in einem relativ dazu bewegten Bezugssystem anschaust. Aus deren Sicht fliegst du dem Licht ja z.B. hinterher, deswegen ist der Rückweg des Lichts kürzer und es braucht weniger lang als für den Hinweg. |
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| TomS |
Verfasst am: 24. Feb 2015 10:29 Titel: |
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| Ha.S hat Folgendes geschrieben: | Ich habe noch eine Frage
Kann Jemand mir kurz erklären wie Einstein die Relativität der Gleichzeitigkeit definiert bzw. begründet hat |
Die einfachste Idee ist die der Beobachtung zweier Lichtblitze, die einem Beobachter die Information über zwei voneneinander entfernte Ereignisse liefern. Gleichzeitiges Sehen beider Lichtblitze wird als Gleichzeitigkeit der beiden sie aussendenden Ereignisse gewertet. Tatsache ist aber, dass aufgrund der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit diese Wahrnehmung vom Bewegungszustand des Beobachters abhängt. D.h. nicht alle Beobachter sehen die beiden Lichtblitze gleichzeitig, und daher stimmen nicht alle Beobachter bzgl. der Gleichzeitigkeit der beiden auslösenden Ereignisse überein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Relativit%C3%A4t_der_Gleichzeitigkeit |
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| jh8979 |
Verfasst am: 24. Feb 2015 09:10 Titel: |
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| Ich hab das mal von Deiner anderen Frage abgespalten. |
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| Ha.S |
Verfasst am: 24. Feb 2015 09:07 Titel: |
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Ich habe noch eine Frage
Kann Jemand mir kurz erklären wie Einstein die Relativität der Gleichzeitigkeit definiert bzw. begründet hat |
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