| Autor |
Nachricht |
| schnudl |
Verfasst am: 03. Apr 2006 15:47 Titel: |
|
Also: wenn die unverdrosselte Kapazität 500Var hat, so ist aufgrund
auch ihre Kapazität gegeben. Bei 220V wären dies 33uF.
Wenn die Resonanzfrequenz mit der Rundsteuerfrequenz übereinstimmt (ich weiss nicht ob das so dimensioniert wird...) so hätte man (Thomsonsche Formel) f=203 Hz. Zumindest klingt dies nicht ganz unvernünftig.
Der Verdrosselungsgrad ist daher
Wie man darauf kommt sollte klar sein.
Die Frage ist nur was die Nominalspannung denn ist. Es könnte sich ja auch um Mittelspannung (20kV) handeln. |
|
 |
| Gast |
Verfasst am: 03. Apr 2006 15:21 Titel: |
|
hmmmm
Nein, die Aufgabe wurde so gestellt |
|
 |
| schnudl |
Verfasst am: 03. Apr 2006 13:05 Titel: |
|
Fehlt da nicht noch was ?
Zumindest den Verdrosselungsgrad müsste man wissen...
Ein Rundestuersignal hat ja nicht immer die gleiche Frequenz sindern ist meist ein Frequenzband.... |
|
 |
| Freecy |
Verfasst am: 03. Apr 2006 12:30 Titel: Induktivität |
|
Hi
Im Zusammenhang mit einer Tarif-Rundsteueranlage muss ein einphasiger Kondensator mit einer Leistung von 500Var verdrosselt werden. Welche Fre-quenz hat das Rundsteuersignal, wenn die Induktivität der Verdrosselung 18.7mH beträgt?
Merci |
|
 |